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   BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06   

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BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 (https://dejure.org/2008,5546)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 (https://dejure.org/2008,5546)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06 (https://dejure.org/2008,5546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Urteilsinhalts für die Zulässigkeit der Revision; Höhe des Insolvenzsicherungsanspruchs; Einheitlichkeit der Betrachtung der Altersversorgung und Bemessung der Vollrente; Besitzstandsrente als Rechnungsposten; Ansatz des rechnerischen Eintritts der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ArbGG § 9 Abs. 5; ; ArbGG § 64 Abs. 3a; ; ArbGG § 72 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des Urteilsinhalts für die Zulässigkeit der Revision; Höhe des Insolvenzsicherungsanspruchs; Einheitlichkeit der Betrachtung der Altersversorgung und Bemessung der Vollrente; Besitzstandsrente als Rechnungsposten; Ansatz des rechnerischen Eintritts der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Dies entspricht der vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewandten ergebnisbezogenen Betrachtungsweise (vgl. ua. 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 105; 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu III 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 10. September 2002 (- 3 AZR 635/01 - zu III 3 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34) zur Rechtmäßigkeit der ergebnisbezogenen Betrachtung entschieden (ebenso ua. Kemper in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler BetrAVG 3. Aufl. § 1 Rn. 253; Engelstädter FS Kemper S. 143, 147 f.; Reinecke BetrAV 2003, 25, 30; aA ua. Schumann EWiR 2003, 305 f.; ders. DB 2003, 1527 f.).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Dies entspricht der vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewandten ergebnisbezogenen Betrachtungsweise (vgl. ua. 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 105; 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu III 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 10. September 2002 (- 3 AZR 635/01 - zu III 3 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34) zur Rechtmäßigkeit der ergebnisbezogenen Betrachtung entschieden (ebenso ua. Kemper in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler BetrAVG 3. Aufl. § 1 Rn. 253; Engelstädter FS Kemper S. 143, 147 f.; Reinecke BetrAV 2003, 25, 30; aA ua. Schumann EWiR 2003, 305 f.; ders. DB 2003, 1527 f.).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Der Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger ist unterschiedlich ausgestaltet (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu I der Gründe, BAGE 104, 256).

    Die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 BetrAVG stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - aaO.).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Bleiben hiernach noch Zweifel, so können ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte oder auch eine praktische Übung ergänzend herangezogen werden (vgl. ua. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 5/02 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 1).
  • BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04

    Berechnung der Invaliditätsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Auf diesen Zeitpunkt und nicht auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ist hochzurechnen (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - zu II 3 der Gründe, BAGE 98, 344; 15. Februar 2005 - 3 AZR 298/04 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 2 Nr. 48).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 649/00

    Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Auf diesen Zeitpunkt und nicht auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ist hochzurechnen (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - zu II 3 der Gründe, BAGE 98, 344; 15. Februar 2005 - 3 AZR 298/04 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 2 Nr. 48).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Sie verstößt weder gegen den Eigentumsschutz des Art. 14 GG noch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 111 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 27).
  • BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02

    Eingeschränkte Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Nach § 72 Abs. 1 iVm. § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG muss sich der Umfang der Zulassung der Revision aus dem Urteilstenor ergeben (BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 308).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Berufungsgericht unterliegt einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. ua. BAG 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 60, 94).
  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 39/03

    Betriebsrentenberechnung nach Garantie eines Versorgungsbesitzstandes

    Auszug aus BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06
    Er darf nicht unterschritten werden (BAG 16. Dezember 2003 - 3 AZR 39/03 - zu II 2 b ee der Gründe, BAGE 109, 121).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

  • LAG Köln, 04.04.2006 - 13 Sa 1537/05

    Versorgungszusage; Betriebsrente; Auslegung; Mindestrente

  • LAG Köln, 13.02.2019 - 5 Sa 376/18

    Umfang und Höhe der Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins für

    Soweit jedoch Abweichungen vom Rechenweg des § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG vereinbart wurden, spielt dies für die Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins nach § 7 Abs. 2 BetrAVG keine Rolle (im Anschluss an BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06).

    Er darf nicht unterschritten werden (im Anschluss an BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06).

    Dagegen beschränkt § 7 Abs. 2 BetrAVG die Insolvenzsicherung auf den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften und enthält keine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06) .

    Die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 BetrAVG stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06) .

    Soweit jedoch Abweichungen vom Rechenweg des § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG vereinbart wurden, spielt dies für die Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins nach § 7 Abs. 2 BetrAVG keine Rolle (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06) .

    Er darf nicht unterschritten werden (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06) .

    In dem Urteil vom 15. Juli 2008 (3 AZR 669/06 - Rn. 21) hat er zunächst die Rechtsansicht des dortigen Klägers dargestellt.

    Hiervon ausgehend hat das BAG die Frage, ob von einer einheitlich zu betrachtenden Altersversorgung auszugehen ist, in dem Urteil vom 15. Juli 2008 ( 3 AZR 669/06 - Rn. 24 ff. ) im Rahmen der Prüfung, wie hoch die Vollrente ist, erörtert.

    Für das Verständnis einer Versorgungsordnung dahingehend, dass sie zu Gunsten der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Regelung abweicht, bedarf es besonderer Anhaltspunkte in der Versorgungsordnung ( BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13; 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06) .

  • LAG Köln, 11.11.2015 - 11 Sa 117/15

    Insolvenzschutz; Versorgungsanwärter; Rechenweg; Einzelfall

    Soweit jedoch Abweichungen vom Rechenweg des § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG vereinbart wurden, spielt dies für die Einstandspflicht des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG keine Rolle (BAG, Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 - m.w.N.).

    Erst der Gesamtbetrag unterliegt der Kürzung, wobei der garantierte Besitzstand nicht unterschritten werden darf (BAG, Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 - m.w.N.).

    Selbst wenn aus Letzterem eine modifizierte Berechnung der Versorgungsanwartschaft im Falle vorzeitigen Ausscheidens folgen würde, so ist dies unbeachtlich, denn dies würde den Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nicht binden (BAG, Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 -).

  • LAG Köln, 13.03.2019 - 11 Sa 468/18

    Betriebliche Altersversorgung, Besitzstandsrechte, Rechnungsposten

    Eine Versorgungsvereinbarung, die über die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BetrAVG hinausgeht, bindet den Pensions-Sicherungs-Verein nicht (BAG, Urt. v. 30.05.2006 - 3 AZR 205/05 - BAG Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 -).

    Er darf nicht unterschritten werden (BAG, Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 - m. w. N.).

  • LAG Köln, 07.12.2016 - 11 Sa 284/16

    Altersgrenze

    Die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 BetrAVG stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG, Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 - m.w.N.).
  • LAG Köln, 09.12.2014 - 7 Sa 1078/12

    Höhe der Versorgungsanwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung bei

    Dies zu unterlassen widerspreche nicht nur der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. "ergebnisbezogenen Betrachtungsweise" (BAG vom 17.05.2008,3 AZR 669/06), sondern sei mit der zwingenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 BetrAVG und damit auch mit Art. 20 Abs. 3 GG nicht in Einklang zu bringen.
  • LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16

    Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter

    In dessen analoger Anwendung ist auch allgemein im Falle der Änderung von Versorgungszusagen der erdiente Besitzstand zu berechnen (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - NZA-RR 2009, 548 Rn. 29 m. w. Nachw.; Rößler in: Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Teil 15 Rn. 332; Rolfs in: Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG 6. Aufl. Anh. § 1 Rn. 621 m. w. Nachw.; BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06 - AP BetrAVG § 7 Nr. 115 Rn. 17; BAG 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 - BeckRS 2016, 71641 Rn. 21).
  • LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 671/15

    Besitzstandsrente; ergebnisbezogene Betrachtungsweise; Quotierung; Pensionskasse;

    Die genannten Entscheidungen stehen insbesondere auch nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. ergebnisbezogenen Betrachtungsweise (vgl. z. B. BAG vom 15.07.2008, 3 AZR 669/06); denn diese Rechtsprechung war von vornherein und ausdrücklich nicht auf solche Versorgungsordnungen anzuwenden, die Anhaltspunkte dafür enthalten, dass in ihnen zugunsten der Versorgungsberechtigten von dem in § 2 Abs. 1 BetrAVG niedergelegten Mindeststandard abgewichen werden soll.
  • LAG Köln, 11.03.2020 - 11 Sa 621/19

    Insolvenzschutz, feste Altersgrenze

    Eine Versorgungsvereinbarung, die über die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BetrAVG hinausgeht, bindet den Beklagten nicht (BAG, Urt. v. 30.05.2006 - 3 AZR 205/05 - BAG Urt. v. 15.07.2008 - 3 AZR 669/06 -).
  • ArbG Köln, 28.06.2017 - 19 Ca 7274/16
    Das Unterlassen einer Quotierung, wie die Klägerin es verlange, widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. "ergebnisbezogenen Betrachtungsweise" (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 2008 - 3 AZR 669/06), und sei mit der zwingenden Vorschrift des § 2 Abs. 1 BetrAVG nicht in Einklang zu bringen.
  • LAG Köln, 24.11.2016 - 7 Sa 1007/15

    Betriebsrente; Höhe des Anspruchs; Ergänzungsanspruch; Pensionskassenspitze;

    Auf sie sei vielmehr die sogenannte ergebnisbezogene Betrachtungsweise der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. Urteil vom 15.07.2008, 3 AZR 669/06) anzuwenden, zu der sich das Bundesarbeitsgericht mit seinen Urteilen vom 18.02.2014 zu Unrecht in Widerspruch gesetzt habe.
  • LAG Köln, 14.01.2010 - 7 Sa 492/09

    Berechnung einer insolvenzgeschützten Besitzstandsrente

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